Es gibt den §166 im StGB, der besagt, dass bestraft wird, wer
den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer [... oder …] eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.
Ich bin zwar kein Anwalt, aber ist es nicht seltsam, dass es nur unter Strafe steht, wenn es die öffentliche Ordnung stört? Das heisst doch, dass z.B. eine Religionssatire erst dann und dadurch strafbar wird, wenn sich eine Gruppe Gegner findet, die sich darüber aufregt und die öffentliche Ordnung stört. Eine solche Gruppe kann also willkürlich einen Künstler bestrafen lassen, anstatt selbst bestraft zu werden?
Dessen nicht genug: Der, der zum Glück nicht Bundeskanzler wurde, fordert einmal wieder eine Verschärfung des Paragraphen:
[Stoiber stellt] die Frage, “ob wir nicht zu gleichgültig sind gegen Provokationen, mit denen die religiösen Gefühle verletzt werden. Wir nehmen einfach so hin, dass christliche Symbole Gegenstand von Spott und Hohn sind.” In Deutschland sei “die Verletzung von religiösen Symbolen nur dann strafbar, wenn dadurch der öffentliche Friede gestört wird, also wenn es einen Aufruhr gibt”.
Dass die CDU/CSU das fordert, scheint nicht neu zu sein, schon 2001 rief das IBKA aus gegebenem Anlass zur Abschaffung des Paragraphen auf. Auch diese Petition argumentiert für dessen Abschaffung und für eine Stärkung der Position der Religionskritiker, anstatt der Rolle der Religionen. Man kann nur hoffen, dass die Situation aus der begleitenden Zeichnung eines Tages Wirklichkeit wird und sich die Gedanken der Aufklärung endlich gengenüber religiösen Dogmen durchsetzen.

1 Kommentar
RSS-Feed für Kommentare zu diesem Artikel
Trackback-Link: http://blogressiv.de/2006/03/02/gehoert-religion-vor-hohn-geschuetzt/trackback/